Fangerlaubnis im Meer

Um in Kroatien fischen zu können, soll man eine Lizenz kaufen. Sie erlaubt, den sportlichen Fischfang auszuüben (Angeln, sportlicher Fischfang)) im Meer oder im Süßwasser.


Notwendige Papiere: Paß oder Personalausweis.

Einkaufsorte: Angelklubs, Reisebüros, Fremdenverkehrsämtern oder Hafenbehörden (für Seefischen).

Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre temporären Lizenzen erwerben vor Abflug online Seefischen zu üben. Nach dem Kauf wird eine Bestätigungs-Email geschickt werden, wir beraten Sie es zu drucken, um jederzeit Ihre Lizenz zu rechtfertigen.


Link Ihre Lizenzen online zu kaufen  https://ribarstvo.mps.hr/default.aspx?id=5010

Mehrere Büros der Landwirtschaftsministerium erteilen auch Lizenzen:

  • Pula: +00 385 52 591 323
  • Rijeka: +00 385 51 214 877
  • Zadar: +00 385 23 316 091
  • Sibenik: +00 385 22 244 018
  • Split : +00 385 21 591 366
  • Dubrovnik: +00 385 20 332 393

    Seefischen:
    Alle Formen von Fischen sind möglich an der Küste, unter Ausschluss von Schutzgebieten. Es wird vor allem in den Nationalparks Kornati, Brijuni, Krka und Mljet verboten.


    Richtpreise der Lizenz :

  •  1 Tag: 60 kunas  ( 8 € )
  •  3 Tage: 150 kunas  ( 20 € )
  •  7 Tage: 300 kunas  ( 40 € )
  •  30 Tage: 700 kunas  ( 93 € )
  •  1 Jahr möglich nur für die ständigen Einwohner in Kroatien 

    Mindestfanggröße :

    Fische: der Sar 15 cm, die Nadel 120 cm, der Schwertfisch 120 cm, der Aal 30 cm, die Goldbrasse 20cm, der Barsch 25cm, roter Thunfisch 70 cm, der rote Drachenkopf 25 cm...
    Weichtiere: Muscheln 5 cm, Auster 6 cm...
    Krabben: MeerSpinne 10 cm...

  Besonderheiten für die Sportfischerei auf Thunfisch, Schwertfisch und Marlin:

     - Besitz der speziellen Lizenz.
     - Jede Lizenz erlaubt nur ein Exemplarpro Tag zu halten.
     - Gefangener Thunfischmuss freigegeben werden, bevor an Bord gezogen sein.
     - der Haken muss innerhalb von 24 Stunden zum Landwirtschaftsministerium gemeldet werden.
     - der Schwertfisch Angeln ist in März, Oktober und November verboten.
     - es ist verboten den gefangenen Fisch zu verkaufen.